Unser Angebot im Überblick

Die Behandlung der Kinder und Jugendlichen findet als Einzeltherapie statt und wird durch regelmäßige Elterngespräche unterstützt. Beides wird als Kassenleistung von den Krankenkassen übernommen.
  • Psychotherapeutische Sprechstunde
  • Diagnostik/Probatorische Sitzungen
  • Analytische Psychotherapie bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Baby-Sprechstunde
  • SKEPT- Säuglings-/ Kleinkind- Eltern- Psychotherapie
  • Krisenintervention

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie 

Das Psychotherapeutengesetz beschreibt Psychotherapie sinngemäß als jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von seelischen Erkrankungen. 

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich spezialisiert auf die psychotherapeutische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, deren Eltern/ Bezugspersonen und jungen Erwachsenen bis 21 Jahre. Wenn eine psychotherapeutische Behandlung vor dem vollendeten 21. Lebensjahr begonnen wurde, kann sie auch darüber hinaus weitergeführt werden.

Die Wirksamkeit von Psychotherapie ist wissenschaftlich erforscht und nachgewiesen. Die Forschungsergebnisse belegen, dass sowohl die psychotherapeutische Behandlung von Erwachsenen als auch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wirksam ist.

Zur Zeit gibt es in Deutschland drei wissenschaftlich anerkannte Verfahren in der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen, die als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen abrechnungsfähig sind:

Die analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und die Verhaltenstherapie. 

Die systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist ebenfalls wissenschaftlich anerkannt, jedoch noch nicht als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen.

Die Bezeichnung ‚Psychotherapeut‘ ist gesetzlich geschützt. Wer sich Psychotherapeut nennt, ob Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut oder ärztlicher Psychotherapeut, hat nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Psychologie, Pädagogik oder Medizin eine entsprechende Psychotherapie- Ausbildung absolviert und die Approbation erhalten.